» Erlaubte Höchstgeschwindigkeit

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Beobachter 
Anmeldedatum: 21.08.2012
Beiträge: 2
21.08.2012, 17:02
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Mion Leute. Ich bin neu hier im Forum hab mir letztens eine Nsr 50 gekauft und mache grad den Autoführerschein bzw werde die Nsr dann fahren wenn ich diesen erworben habe. Mein eigentliches anliegen ist aber folgendes: Ich habe im Internet folgende Definition für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen gefunden:
Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht mehr als
50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
  • bis 45 km/h
  • bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in Verkehr
    gekommen sind
  • bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erstmals in Verkehr
    gekommen sind
Meine Nsr ist Bj 84 und erstmals 89 zugelassen.Sie läuft laut Tacho 65, getuned habe ich nichts und laut Vorbesitzer ist nichts gemacht worden. Darf ich nun ohne Stress mit den grünen zu kriegen 60 fahren?? Gillt dieses Gesetz grundsetzlich für alle Mopeds oder nur für Simsons??

Danke im vorraus für Antworten Mfg
Phillip


pn
Newbie 
Anmeldedatum: 23.12.2011
Beiträge: 19
23.08.2012, 20:23
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Hallo,

also die 60 km/h sind nur für alle Fahrzeuge, die noch in der DDR erstmals zugelassen wurden oder in der Übergangsfrist bis Februar 1992. Dann aber auch nur Simson.

Für die NSR gilt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Müsste doch auch in den Papieren stehen.

Das sie laut Tacho 65 km/h fährt macht nichts. Der Tacho zeigt eine höhere Geschwindigkeit an als du tatsächlich fährst.

MfG Niels


pn
Beobachter 
Anmeldedatum: 21.08.2012
Beiträge: 2
28.08.2012, 14:08
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ok. hast du eine nsr und hast mal bespielweise mitn auto nach gemessen?

lg


pn
Newbie 
Anmeldedatum: 23.12.2011
Beiträge: 19
11.09.2012, 03:42
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Ja NSR hatte ich. Aber nachgemessen habe ich die Geschwindigkeit nicht.

lg


pn
Gast 
11.09.2012, 03:42
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