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Beobachter Anmeldedatum: 21.08.2012 Beiträge: 2 | zitieren Mion Leute. Ich bin neu hier im Forum hab mir letztens eine Nsr 50 gekauft und mache grad den Autoführerschein bzw werde die Nsr dann fahren wenn ich diesen erworben habe. Mein eigentliches anliegen ist aber folgendes: Ich habe im Internet folgende Definition für Kleinkrafträder mit Versicherungskennzeichen gefunden: Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
Danke im vorraus für Antworten Mfg Phillip |
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Newbie Anmeldedatum: 23.12.2011 Beiträge: 19 | zitieren Hallo, also die 60 km/h sind nur für alle Fahrzeuge, die noch in der DDR erstmals zugelassen wurden oder in der Übergangsfrist bis Februar 1992. Dann aber auch nur Simson. Für die NSR gilt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Müsste doch auch in den Papieren stehen. Das sie laut Tacho 65 km/h fährt macht nichts. Der Tacho zeigt eine höhere Geschwindigkeit an als du tatsächlich fährst. MfG Niels |
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Beobachter Anmeldedatum: 21.08.2012 Beiträge: 2 | zitieren ok. hast du eine nsr und hast mal bespielweise mitn auto nach gemessen? lg |
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Newbie Anmeldedatum: 23.12.2011 Beiträge: 19 | zitieren Ja NSR hatte ich. Aber nachgemessen habe ich die Geschwindigkeit nicht. lg |
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